Hautkrebs-Screening
Information zur (digitalen) Auflichtmikroskopie
z.B. im Rahmen des (gesetzlichen) Hautkrebs–Screenings bzw. im Rahmen der Hautkrebs - Früherkennung
Die Beurteilung von Hautveränderungen bzw. Hauttumoren mit dem bloßen Auge ist oft unzureichend. Eine äußerst hilfreiche Zusatzuntersuchung ist die (digitale)
Auflichtmikroskopie. Durch diese Methode wird der Brechungsindex des Lichtes herabgesetzt und es ist möglich, in die Haut mit mehrfacher Vergrößerung „hinein“
zu sehen bzw. ganz andere Muster zu erkennen. Diese zusätzlichen Informationen sind oft wesentlich bei der Entscheidung, ob ein Verdacht auf Hautkrebs
besteht oder nicht.
Die „Kassenärztliche Bundesvereinigung“ (KBV), die „Bundesärztekammer“ (BÄK) und der „Berufsverband der Deutschen Dermatologen“ (BVDD) haben
unmissverständlich klar gestellt, dass die (digitale) Auflichtmikroskopie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Somit ist die Anwendung des
(digitalen) Auflichtmikroskops eine Selbstzahler - Leistung (IGEL = Individuelle Gesundheitsleistung).
Wir liquidieren die Auflichtmikroskopie gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Hautkrebs – Screening / Hautkrebs - Früherkennung
Das gesetzliche Hautkrebs – Screening ist eine Krankenkassenleistung ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre. Außerhalb dieser Bedingungen ist das
Hautkrebsscreening bei vielen Krankenkassen eine Selbstzahler - Leistung.
Die Beurteilung von Hautveränderungen bzw. Hauttumoren mit dem bloßen Auge ist oft unzureichend. Eine äußerst hilfreiche Zusatzuntersuchung ist die (digitale)
Auflichtmikroskopie. Durch diese Methode wird der Brechungsindex des Lichtes herabgesetzt und es ist möglich, in die Haut mit mehr-facher Vergrößerung „hinein“
zu sehen bzw. ganz andere Muster zu erkennen. Diese zusätzlichen Informationen sind oft wesentlich bei der Entscheidung, ob ein Verdacht auf Hautkrebs
besteht oder nicht.
Wir liquidieren das Hautkrebsscreening / die Hautkrebsfrüherkennung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).